[6] historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen
Herkunft
mittelhochdeutsch: kanzelære; althochdeutsch: kanzellari,kanzilari; aus spätlateinisch: cancellarius, bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer Kanzlei, einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte; der Amtstitel ist seit dem 4. Jahrhundert bezeugt, das Wort im Deutschen seit dem 10. Jahrhundert; zu lateinisch: cancelli = Gitter, Schranken ❬ref❭, Seite 388, Eintrag „Kanzel“.❬/ref❭ ❬ref❭ Seite 467.❬/ref❭
[2] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz.
[3] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
[4] Otto von Bismarck übernahm das Amt des Bundeskanzlers.
[5] Meier war Kanzler der Universität Marburg.
[5] „Der offizielle Sprecher der Universität erhob sich und nahm zur Rechten des Kanzlers Aufstellung.“❬ref❭ Englisches Original 1988.❬/ref❭