[1] gemäß Legaldefinition verbotene Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.❬ref❭Deutsches Recht: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 1❬/ref❭❬ref❭Österreichisches Recht: Kartellgesetz 2005, § 1 Abs. 1❬/ref❭
Herkunft
von französisch cartel „schriftliche Vereinbarung“ im 17. Jahrhundert entlehnt; aus italienisch cartello „Vereinigung, eigentlich: Zettel“; zu carta „Karte, Papier“ gebildet; aus lateinisch charta „Urkunde“❬ref❭, Seite 393.❬/ref❭ ❬ref❭ Seite 473.❬/ref❭, vergleiche Karte