[1] Herrschaftsgebiet eines Kurfürstens (lat.: princeps elector imperii oder elector). Unter Kurfürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen römischen Reiches deutscher Nationen 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Kurfürsten als Oberhaupt.❬ref❭Wikipedia-Artikel Fürstentum❬/ref❭
[1] Kurfürstentümer waren im Heiligen Römischen Reich nach der Goldenen Bulle: Kurmainz, Kurköln, Kurtrier, Kurböhmen, Kursachsen sowie Kurbrandenburg.
[1] „Das Kurfürstentum Sachsen hatte in Seumes Geburtsjahr rund 1 635 000 Einwohner, 50000 weniger als vor dem Siebenjährigen Krieg.“❬ref❭, Seite 27.❬/ref❭
[1] „Im geistlichen Kurfürstentum Köln hatten inzwischen ebenfalls die Hexenprozesse sich zu häufen begonnen.“❬ref❭, Seite 228.❬/ref❭