[1] „Beim Nachweis zum Feuchteschutz muss zunächst der erforderliche Lüftungsvolumenstrom zum Abtransport der Feuchte mit dem vorhandenen Lüftungsvolumenstrom infolge Infiltration der Gebäudehülle verglichen werden.“❬ref❭❭Energieeffizientes Bauen und Schimmelbildungwww.immoclick24.de, abgerufen am 15. November 2013❬/ref❭
[1] „Die eingesetzten Belüftungsventile müssen den gleichen Lüftungsvolumenstrom wie die zu ersetzende rohrleitungsgebundene Lüftungsmaßnahme ermöglichen.“❬ref❭Neue europäische Entwässerungsnormwww.ikz.de, abgerufen am 15. November 2013❬/ref❭
[1] „Sofern ein ausreichendes Lüften durch manuelles Fensteröffnen dem Bewohner nicht zugemutet werden kann, muss über eine lüftungstechnische Maßnahme der erforderliche Lüftungsvolumenstrom sichergestellt werden.“❬ref❭Schimmel und Kondensat(PDF; 1,5 MB) hilzinger.de, abgerufen am 15. November 2013❬/ref❭
[1] „Der Lüftungsvolumenstrom einer raumlufttechnischen Anlange wird gemäß ÖNORM B 8110-6:2007 wie folgt ermittelt: v mech = n L,RLT· V v.“❬ref❭Energieausweis für Nicht-Wohngebäude(PDF; ) www.huebl-partner.at, abgerufen am 15. November 2013❬/ref❭