[1] „Die beschwerdeführende Gesellschaft macht geltend, dass »die rechtlich unbedarfte und nicht vertretene Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin C GmbH entgegen der Manuduktionspflicht der belangten Behörde nicht belehrt« worden sei, »alles für sie sachlich und rechtlich Entlastende vorzubringen, […].«“❬ref❭Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2011❬/ref❭
[1] „Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Einrichtungen und darin tätigen Personen auferlegt sein, wobei der Begriff selbst in Österreich und Liechtenstein vor allem auf die Anleitungs- und Belehrungspflicht von Behörden, Gerichten und der Staatsanwaltschaft angewendet wird.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Manuduktionspflicht❬/ref❭