[1] mittelostdeutsch, südostdeutsch, der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende Preis
[1] „Für alle Mietverträge (unabhängig vom Baujahr) sollte ein angemessener Mietzins gelten, dessen Bandbreite regelmäßig von Experten aufgrund von Preisspiegeln festgelegt wird.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Hunderttausende, über das gesamte Bundesgebiet verstreute Gammel-Wohnungen stehen noch heute überwiegend leer oder sind nur noch zu einem Bruchteil des versprochenen Mietzinses zu vermarkten.“❬ref❭Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: focus.msn.de vom 18.05.2006❬/ref❭