[1] Das Nettoeinkommen der Familie war wegen den geringen Steuerabgaben nur zehn Prozent weniger als das Bruttoeinkommen.
[1] „Die Krankenkasse benötigt außerdem eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der betreuende Elternteil von der Arbeit freigestellt wurde, aber für diese Zeit kein Gehalt erhält. Die Höhe des Kinderpflegekrankengelds richtet sich sowohl nach dem Brutto- als auch nach dem Nettoeinkommen. Zu ihrer Berechnung wird eine Vergleichsrechnung aufgestellt: "Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Hierdurch wird das verfügbare Nettoeinkommen der vierköpfigen Familie auf 2606 Euro gehoben.“❬ref❭Quelle: fr-aktuell.de, 2005-01-03❬/ref❭