[2] Rechtssprache, veraltet: jemand, der etwas widerrechtlich in Besitz nimmt
Herkunft
Das Wort ist seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Bedeutung „wer von etwas Besitz ergreift“, ab mitte des 20. Jahrhunderts mit der Bedeutung „Besatzer“ belegt, letzteres wohl unter Einfluss von russisch okkupánt, das auf lateinisch occupans occupāns zurückgeht.❬ref❭, Stichwort „okkupieren“.❬/ref❭