[1] Im altertümlichen Gerichtsverfahren galt das Gottesurteil oder Ordal als sicheres Beweismittel. Der Angeklagte wurde dazu höchster Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt (Feuerprobe, Wasserprobe, Zweikampf). Überlebte er unversehrt, so hatte Gott zu dessen Gunsten eingegriffen und seine Unschuld erwiesen.