[1] „Auch für Pedelecs gilt die Benutzung eines Radwegs.“❬ref❭, 8.8.2011, Seite 19.❬/ref❭
[1] „Nach § 5 Absatz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist für dieses Pedelec eine Mofaprüfbescheinigung aber kein Führerschein notwendig, da es sich entsprechend § 4 Absatz 1 Nr. 1 FeV um ein Mofa, also ein einspuriges, einsitziges Fahrzeug mit Hilfsmotor handelt, dessen Bauart die Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.“❬ref❭electrofahrradtrends.de: Besteht eine Führerscheinpflicht bei Elektrofahrrädern mit Anfahrhilfe? Zugriff 9.8.11.❬/ref❭