[1] „Ausführungen zur Prozesslüftung im Schulgebäude komplettieren den Vortrag.“❬ref❭Zukunftstraum Schule(PDF; 822KB) www.ibp.fraunhofer.de, abgerufen am 2. November 2014❬/ref❭
[1] „Lüftungsanlagen, die untrennbarer Bestandteil einer Maschine und die keine der bauordnungsrechtlichen Anforderungen des § 42 BauO NRW erfüllen müssen (also nur Prozesslüftung innerhalb des Aufstellraumes der Maschine), fallen dagegen nicht unter die Prüfpflicht nach PrüfVO.“❬ref❭Niederschrift über die Dienstbesprechung mit den Bauaufsichtsbehörden(PDF; 910KB) www.aknw.de, abgerufen am 2. November 2014❬/ref❭
[1] „Die Störung durch den Lärm einer Prozesslüftung unterscheidet sich nicht von derer einer haustechnischen Anlage.“❬ref❭Industrie- und Gewerbelärm(PDF;363KB) www.nw.ch, abgerufen am 2. November 2014❬/ref❭