[1] „Viele Landesbauordnungen fordern Rauchmelder – im offiziellen Sprachgebrauch Rauchwarnmelder – in Wohnungen – in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen: Vorreiter sind Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Neu ist die Pflicht in Bayern.“❬ref❭Rauchmelder test 01/2013www.test.de, abgerufen am 8. April 2014❬/ref❭
[1] „Sollten nämlich Rauchmelder installiert sein, die ihre Funktion nicht erfüllen können (, z.B. weil die Geräteöffnung, die den Rauch diagnostiziert, verstopft ist oder die Batterie gewechselt hätte werden müssen) und führt dies im Brandfall nachweislich zu einer Vergrößerung des entstandenen Sachschadens, können Sie möglicherweise gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig werden.“❬ref❭Rauchmelder - Mittlerweile gesetzliche Verpflichtungwww.vkb.de, abgerufen am 8. April 2014❬/ref❭