Bedeutungen
- [1] Linguistik: Fachsprache derjenigen, die beruflich/von Amts wegen mit der Rechtspflege befasst sind
Herkunft
-
Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Sprache
Oberbegriffe
- [1] Sprache
Beispiele
- [1] Rechtssprache „soll hier als Oberbegriff für die beiden zentralen Kategorien Sprache der rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Kommentare etc.) und Verwaltungssprache (Umsetzung der Gesetze) verwendet werden.“❬ref❭Karin M. Eichhoff-Cyrus, Thomas Strobel: Einstellungen der Justiz zur Rechts- und Verwaltungssprache. Eine Trendumfrage. In: Der Sprachdienst 53, Heft, 2009, Seite 133-151, Zitat Seite 134.❬/ref❭
- [1] „Unstrittig sei, so Herr Hoberg, dass die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen unverständlich sei.“❬ref❭Thomas Strobel: Sprachpflege, Sprachkultur, Sprachpolitik in deutschsprachigen Regionen außerhalb Deutschlands. In: Der Sprachdienst 54, 1, 2010, S. 10-16, Zitat: S. 15.❬/ref❭
- [1] „So sind ‚Ding‘ und ‚Sache‘ Fachwörter der Rechtssprache gewesen: ‚Ding‘ bedeutete die Gerichtsversammlung, ‚Sache‘ die gerichtliche Untersuchung.“❬ref❭Walter Porzig: Das Wunder der Sprache. Probleme, Methoden und Ergebnisse der modernen Sprachwissenschaft. Dritte Auflage. Francke, Bern/München 1962, S. 264. Im Druck sind ‚Ding‘ und ‚Sache‘ durch Kursivschrift hervorgehoben.❬/ref❭
Übersetzungen
- Englisch: [1]
- Französisch: [1]
|
|
|
❬!-- für weitere Sprachkürzel siehe den Link rechts unterhalb des Editierfensters --❭
Referenzen
- [1] Wikipedia-Artikel Rechtssprache
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Rechtssprache
- [1] canoo.net Rechtssprache
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Rechtssprache
Quellen
Ähnliche Wörter