Reichsdeputationshauptschluss

Z

Bedeutungen

[1] historisch: ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstages am 25. Februar 1803 in Regensburg, in dem festgesetzt wurde, dass die weltlichen Fürsten abgefunden werden sollten, denen im Rahmen der Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war.
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Reichsdeputation und Hauptschluss (= Abschlussbericht) sowie dem Fugenelement -s
Synonyme
[1] amtlich: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation
Oberbegriffe
[1] Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, Geschichte
Beispiele
[1] Der Reichsdeputationshauptschluss wurde im März 1803 einstimmig vom Reichstag ratifiziert; der Kaiser schloss sich im April - wenn auch unter Vorbehalt - diesem Votum an.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Reichsdeputationshauptschluss

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Reichsdeputationshauptschluss
Genitiv Reichsdeputationshauptschlusses
Dativ Reichsdeputationshauptschluss
Akkusativ Reichsdeputationshauptschluss

Veraltete Schreibweisen

Reichsdeputationshauptschluß
Worttrennung
Reichs·de·pu·ta·ti·ons·haupt·schluss, kein Plural
Aussprache
IPA ˈʀaɪ̯çsdeputaʦi̯oːnsˌhaʊ̯ptʃlʊs
Hörbeispiele: