[1] das Schlachten, fachgerechte Tötung und Zerlegung eines Nutztiers, um Fleisch und andere Rohstoffe zu gewinnen, in anderen Kulturen auch generell das Töten von Tieren zur Nahrungsgewinnung
[1] „Diese Verordnung dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1).“❬ref❭Tierschutz - Schlachtverordnung - TierSchlV(PDF; 94KB) www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. November 2014❬/ref❭
[1] „Insgesamt gibt es 5 Voraussetzungen für eine reguläre Schlachtung im Islam.“ ❬ref❭Rituelle Schlachtung / Islamische Schlachtungwww.eslam.de, abgerufen am 1. November 2014❬/ref❭
[1] Rituelle Schlachtung hat auch mit »Kaschrut« und »halal« zu tun, Begriffen aus den Vorschriften über die Eignung und Reinheit von Lebensmitteln.