[1] „In Erfahrung bringen“, „zur Niederschrift erklären“, „in Frage stellen“, „in Marsch setzen“ sind Beispiele für Schwellformen.
[1] „Unter diese Kategorie von Verstößen gegen die Prägnanz fällt auch die Verwendung von Funktionsverbgefügen (Schwellformen, Streckformen, das heißt Verbindungen aus einem von einem Verb abgeleiteten Substantiv und einem bedeutungsschwachen Verb), wenn diese im Vergleich zu einem einfachen Verb keine zusätzliche Bedeutungsnuance ... zum Ausdruck bringen sollen.“❬ref❭Susanne Göpferich: Kürze als Prinzip fachsprachlicher Kommunikation. In: Jochen A. Bär, Thorsten Roelcke & Anja Steinhauer (Hrsg.): Sprachliche Kürze. Konzeptuelle, strukturelle und pragmatische Aspekte. de Gruyter, Berlin/New York 2007, Seiten 412–433. ISBN 978-3-11-017542-4. Zitat: Seite 430. Abkürzungen aufgelöst.❬/ref❭