Es ist eine andere Schreibung von Standardmaßnahme, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] Polizeirecht: polizeiliche Einzelmaßnahme, für die es eine spezielle Ermächtigung gibt und bei der ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel unzulässig ist