[1] Linguistik: verbindliche Form der geschriebenen und gesprochenen Sprache, die auch als Maßstab für den Schulunterricht gilt
[2] Linguistik: Gesamtheit aller Varietäten einer Sprache, sofern darunter mindestens eine sogenannte Standardvarietät (standardisierte Form einer Sprache) vorkommt
[1] Die Standardsprache wird an den Schulen gelehrt und gilt als verbindlich im Verkehr mit Behörden, Gerichten, Ämtern, Arbeitgebern.
[1] Die Standardsprache ist z .T. staatlich geregelt, z. B. durch die Rechtschreibreform und die Kontrolle der Schulbücher.
[1] „Der schriftlichen und offiziellen mündlichen Kommunikation (wie Predigt) dient die deutsche Schrift- und Hochsprache, die Standardsprache.“❬ref❭Thea Schippan: Lexikologie der deutschen Gegenwartssprache. Niemeyer, Tübingen 1992, Seite 16. ISBN 3-484-73002-1.❬/ref❭
[1] „Die Standardsprache gilt als zentrale Sprachvarietät einer Sprachgemeinschaft;...“❬ref❭ Peter Braun: Tendenzen in der deutschen Gegenwartssprache. Sprachvarietäten. 4. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart/ Berlin/ Köln 1998, Seite 17. ISBN 3-17-015415-X.❬/ref❭
[1] „Auf der morphologischen, grammatischen und orthographischen Ebene ist die Einheitlichkeit der deutschen Standardsprache stets voll gewahrt geblieben...“❬ref❭Helmut Glück, Wolfgang Werner Sauer: Gegenwartsdeutsch. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Metzler, Stuttgart/Weimar 1997, Seite 157. ISBN 3-476-12252-2. ❬/ref❭
[2] Die in Deutschland maßgeblichste Standardvarietät innerhalb der deutschen Standardsprache ist das sog. Standarddeutsch. Daneben umfasst die deutsche Standardsprache weitere inner- sowie außerdeutsche Standardvarietäten und sämtliche Nichtstandardvarietäten der deutschen Sprache.