[1] Brief an das Wahlamt, der bei einer Briefwahl den/die ausgefüllten Stimmzettel enthält sowie den Wahlschein mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass die Stimmabgabe persönlich oder durch eine namentlich anzuführende Hilfsperson erfolgte
[1] „Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen müssen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt.“❬ref❭❬/ref❭