[1] Linguistik, speziell Sprechakttheorie: Eigenschaft von sprachlichen Äußerungen, bei denen jemand sich selbst darauf festlegt, in der Zukunft - vielleicht unter bestimmten Bedingungen - etwas Bestimmtes zu tun oder zu lassen
[1] Wenn jemand sagt: "Ich verspreche Dir, dass ich nachher mit Dir ins Kino gehe", dann liegt ein sog. kommissiver Sprechakt vor, da der Sprecher sich festlegt, dass er etwas tun wird.
[1] „Searle unterscheidet fünf Illokutionsklassen: ... - Kommissive (z.B. Versprechen, Gelübde, Gelöbnis, Drohung, Wette, Vertrag, Garantie usw.)“❬ref❭ Klaus Brinker: Linguistische Textanalyse. Eine Einführung in Grundbegriffe und Methoden. 5., durchgesehene und ergänzte Auflage. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2001, S. 103f. ISBN 3-503-04995-9 ❬/ref❭