[1] Der Gouverneur wird unbeschadet der folgenden Vorschrift für zehn Jahre in das Amt eingesetzt. Jederzeit kann ein neuer Gouverneur in das Amt eingesetzt werden. (Das heißt, die erste Vorschrift bleibt in ihrer Wirkung nur insoweit bestimmend, wie aus der folgenden nichts anderes folgt.)
[1] Unbeschadet seiner Verdienste unterliefen ihm schwere Fehler, das heißt seine Verdienste bleiben voll und unbeschadet erhalten, trotz seiner Fehler und obwohl er auch schlechtes tat.
Charakteristische Wortkombinationen
[1] -❭ unbeschadet seines Rechtes, -❭ seines Rechtes unbeschadet
[1] „Ja, ihr legendärer Ruf hatte sogar Zeiten unbeschadet überlebt, als die Schweine anscheinend ohne Lebern aufwuchsen, denn besonders diese beliebten Innereien waren damals so rar, dass sie nur als Bückware gehandelt wurden.“❬ref❭❬/ref❭