Angeklagter

 s. Adj., m.  Z

Bedeutungen

[1] deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
Sinnverwandte Wörter
[1] Beklagter
[1] Angeschuldigter, Beschuldigter
Gegenwörter
[1] Ankläger
Weibliche Wortformen
[1] Angeklagte
Beispiele
[1] „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“❬ref❭ Erstveröffentlichung 1931.❬/ref❭
Charakteristische Wortkombinationen
[1] den Angeklagten freisprechen/verurteilen; einen Angeklagten vernehmen

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Angeklagter
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Angeklagter
[1] canoo.net Angeklagter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Angeklagter
[1] Seite 141
[1] Duden online Angeklagter
[1]
Quellen

Substantiv, m

Worttrennung

An·ge·klag·ter, An·ge·klag·ten
Aussprache
IPA ˈanɡəˌklaːktɐ, ˈanɡəˌklaːktn̩
Hörbeispiele: ,
Betonung
Ạngeklagter