[1] Beendigung, Abschaffung von etwas vorher Vorhandenem
[a] Verwaltungsakt: die Möglichkeit, Verwaltungsakte nach ihrem Erlass zu beseitigen; etwas offiziell für beendet erklären❬ref❭Aufhebung als Verwaltungsakt❬/ref❭
[a❬sup❭1❬/sup❭] Islam: ein Verfahren der islamischen Rechtswissenschaft, mit dem Texte oder Vorschriften des Korans oder des Hadith verändert, aufgehoben oder gestrichen werden können.❬ref❭Verwaltungsakt im Islam (Abrogation)❬/ref❭
[b] Rechtswesen: Beendigung der Ehe❬ref❭Eheaufhebung❬/ref❭
Herkunft
Substantivierung des Verbes aufheben durch implizite Derivation
[1] Die im Talmud gesammelte jüdische Rechtstradition arbeitete die Gerichtsverfahren immer genauer aus und erschwerte Todesurteile immer mehr bis zur völligen Aufhebung der Todesstrafe.
[1] Die Aufhebung des Jesuitenordens erfolgte 1773 durch Papst Clemens XIV. auf Druck der Könige von Frankreich, Spanien und Portugal.
[1b] Die Aufhebung der Ehe erfolgt mit Gestaltungsklage durch Urteil des zuständigen Familiengerichtes.
[1a❬sup❭1❬/sup❭] Da der Koran den meisten Muslimen als unverfälschtes Wort Gottes gilt und Widersprüche im Text eine besondere Herausforderung darstellen, lösen die islamische Rechtswissenschaft das Problem durch die Aufhebung der spätere Aussagen des Korans durch frühere, widersprechende.