[1] Völkerrecht: die völlige Niederwerfung eines Staatswesens im Krieg und die Vernichtung der Staatsgewalt, an deren Stelle die unbeschränkte Verfügungsrecht des Siegers tritt
Herkunft
von dem lateinischen Substantiv debellatio ❬ref❭, elektronische Version, Eintrag „Debellation“❬/ref❭