[1] nach langjährigen Verhandlungen unter Beteiligung der verschiedenen Stenografenschulen beschlossene Kompromissform der Kurzschrift, verbindlich im ganz Deutschland. Vollständige Bezeichnung: Deutsche Einheitskurzschrift.
[1] Die Deutsche „Einheitskurzschrift“ wurde am 20.9.1924 durch den Reichsinnenminister im Deutschen Reich in Kraft gesetzt.❬ref❭ Hans Lambrich & Aloys Kennerknecht: Entwicklungsgeschichte der Deutschen Einheitskurzschrift. Winklers Verlag (Gebrüder Grimm), Darmstadt 1962, S. 91. ❬/ref❭
[1] „Die gesamte deutsche Kurzschriftbewegung zeigte sich von dieser Zeit an dauernd und vorwiegend durch das Bestreben geleitet, eine Einheitskurzschrift zu schaffen.“❬ref❭L. Schneider & G. Blauert [Hrsg.]: Geschichte der deutschen Kurzschrift. Heckners Verlag, Wolfenbüttel 1936, S. 244. ❬/ref❭