[1] Geschichte das in der Deutschen Demokratischen Republik unter staatlicher Zwangsverwaltung stehende Vermögen von Personen, die das Land ohne Erlaubnis verlassen hatten
[1] „Hierbei sind rechtsstaatliche Maßstäbe anzulegen. Bei den offenen Vermögensfragen geht es vor allem um gegen Privateigentum gerichtete Zwangsmaßnahmen unterschiedlicher Art, wie z.B. staatliche Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, vorläufige staatliche Verwaltung von altem Westbesitz, die formelle oder aber faktische Enteignung von Industrieunternehmen und Gewerbebetrieben, von landwirtschaftlichen Nutzflächen und privaten Immobilien. Die Mehrzahl der Betroffenen hat ihre Heimat unter dem Druck der politischen Verhältnisse, wirtschaftlicher Benachteiligungen und gegen sie gerichteter Schikanen verlassen.“❬ref❭Nr. 236A: Sprachregelung zu den offenen Vermögensfragen vom 29./30.3.1990, S. 2908; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Flüchtlingsvermögen❬/ref❭
[1] „Das Flüchtlingsvermögen wurde nach einer Verordnung vom 11.12.1968 neu erfaßt, abgewertet, überschuldet und weitgehend liquidiert.“❬ref❭, Seite 403, Artikel „Flüchtlingsvermögen“❬/ref❭
Übersetzungen
Englisch: [1]
Französisch: [1]
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Flüchtlingsvermögen (Beispiele im Kernkorpus)