Bedeutungen
- [1] Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung
Beispiele
- [1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.
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Referenzen
- [1] Wikipedia-Artikel Fraktionszwang
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Fraktionszwang
- [1] canoo.net Fraktionszwang
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Fraktionszwang