[1] Die Gammler erregten seinerzeit viel Aufsehen und ernteten fast nur Ablehnung.
[1] „Die ehemals Beklagte wendete dagegen ein, daß die Klägerin die Beklagte als »Trottel« und den Mitinhaber des von der ehemals Beklagten geführten Fahrschulunternehmens als »Depp«, »Hippie« und »Gammler«, der »blöd genug« gewesen sei, »der Beklagten auch noch Geld zu geben«, bezeichnet habe.“❬ref❭Erkenntnis des österreichischen OGH vom 28. März 1996❬/ref❭