Gefahrgutbeauftragter

Z

Bedeutungen

[1] jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabe betraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber eventuell dazu vertritt, wenn es um Gefahrgut geht
Abkürzungen
[1] GGB
Herkunft
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Gefahrgut und Beauftragter
Weibliche Wortformen
[1] Gefahrgutbeauftragte
Oberbegriffe
Sicherheitsberater
Beispiele
[1] „§ 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der EG-Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat.“❬ref❭Schulung zum Gefahrgutbeauftragten www.tuev-nord.de, abgerufen am 28. Oktober 2013❬/ref❭
[1] „Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden oder als Unternehmer selbst die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen, wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach §4 ist.“❬ref❭Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 - Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung–GbV)(PDF; 62 KB) www.bmvbs.de, abgerufen am 17. Dezember 2013❬/ref❭
[1] „Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.“❬ref❭Gefahrgutbeauftragter www.arbeitssicherheit.de, abgerufen am 17. Dezember 2013❬/ref❭
[1] „Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verlangt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) von vielen Unternehmen, die mit Gefahrgut umgehen.“❬ref❭Gefahrgutbeauftragte www.dekra.de, abgerufen am 17. Dezember 2013❬/ref❭
Charakteristische Wortkombinationen
[1] den Gefahrgutbeauftragten ernennen, berufen, hören; als Gefahrgutbeauftragter auftreten, agieren
[1] Gefahrgutbeauftragter Verkehrsträger - Binnenschiffverkehr, Schiene, Seeschiffverkehr, Straße
Wortbildungen
[1] Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Gefahrgutbeauftragter
Quellen

Substantiv, m

Worttrennung

Ge·fahr·gut·be·auf·trag·ter, Ge·fahr·gut·be·auf·trag·ten
Aussprache
IPA …
Hörbeispiele: