[1] jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabebetraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber eventuell dazu vertritt, wenn es um Gefahrgut geht
[1] „§ 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der EG-Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat.“❬ref❭Schulung zum Gefahrgutbeauftragtenwww.tuev-nord.de, abgerufen am 28. Oktober 2013❬/ref❭
[1] „Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.“❬ref❭Gefahrgutbeauftragterwww.arbeitssicherheit.de, abgerufen am 17. Dezember 2013❬/ref❭
[1] „Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verlangt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) von vielen Unternehmen, die mit Gefahrgut umgehen.“❬ref❭Gefahrgutbeauftragtewww.dekra.de, abgerufen am 17. Dezember 2013❬/ref❭