[1] „Die Geruchsstunde ist wie folgt definiert: Falls innerhalb einer Stunde in einem Zehntel der Zeit erkennbare Gerüche aus emittierenden Anlagen/Betrieben auftreten, liegt eine Geruchsstunde vor, d.h. die gesamte Stunde wird als Stunde mit Geruchsbelastung gezählt.“❬ref❭Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffewww.lanuv.nrw.de, abgerufen am 16. Juni 2014❬/ref❭
[1] „In Wohngebieten sollten also nicht mehr als 10% der Stunden eines Jahres als Geruchsstunden vorliegen.“❬ref❭Gerüche(PDF; 3,9 MB) www.met.fu-berlin.de, abgerufen am 16. Juni 2014❬/ref❭
[1] „In der Richtlinie VDI 3940 Blatt 1 (2006) ist die Geruchsstunde definiert. „Unter einer Geruchsstunde wird eine positiv bewertete Einzelmessung verstanden.“❬ref❭Begründung und Auslegungshinweise zur GIRL(PDF; 260 KB) www.umwelt.sachsen.de, abgerufen am 16. Juni 2014❬/ref❭
[1] „Als Geruchsstunde gilt dabei, wenn der Proband innerhalb von zehn Minuten mindestens sechs Einzelbeurteilungen mit Gerüchen feststellt, die vom untersuchten Betrieb ausgehen.“❬ref❭Gerüche und Geruchsbelästigungen(PDF; 299KB) web.archive.org, abgerufen am 16. Juni 2014❬/ref❭
[1] „Weiter wird bezweifelt, ob die Richtlinie, bei deren Immissionswerten es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden handelt, andere wesentliche Parameter wie Intensität und Charakter der Gerüche hinreichend berücksichtigt und somit umfassend geeignet ist, die Anforderungen des BImSchG wertend auszufüllen da es gemäß §3 I BImSchG aufArt,Ausmaß und Dauer von Immissionen ankomme.“ ❬ref❭Die GIRL als Bewertungsmaßstab von Gerüchen in der Massentierhaltung(PDF; 112 KB) www.hermanns-rechtsanwaelte.de, abgerufen am 16. Juni 2014❬/ref❭