[1] etwas Einzelnes in seiner jeweiligen Gesamtheit und gleichzeitigen Besonderheit (von absondern, trennen, unterscheiden) oder Unterschiedlichkeit gegenüber anderem, das Ganze einer Einheit, etwas Einheitliches, ein einzelnes Lebewesen oder Einzelwesen
[2] herablassend bis abwertend für eine Person
Herkunft
lateinisch Partizip zu dividere „teilen“ mit verneinendem in-, also ungeteilt, unteilbar. Diese Bestimmung ist doppelsinnig: einerseits kann „nicht weiter teilbar“ gemeint sein, wie in der ursprünglichen Bedeutung von Atom ( ); andererseits kann im Sinne einer Warnung oder eines Verbots auch „nicht zu Teilendes“ gemeint sein; siehe individuum ❬ref❭Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Individuum, Etymologisches Wörterbuch❬/ref❭
Der Begriff „Individuum“ steht in der abendländischen Philosophie bedeutungsmäßig in einem gewissen konträren Spannungsverhältnis zu dem eher christlich geprägten Begriff der „Person“. Mit „Individuum“ wird das einzelne, auch vereinzelte, in sich selber stehende menschliche Wesen bezeichnet. Dagegen bezeichnet der christlich geprägte Begriff „Person“ wesentlich den auf seine Mitmenschen und sein Umfeld hin bezogenen Menschen.[1]