[1] Rechtswesen: ein (Haupt)-Zeuge, der gegen Zusicherung von Strafmilderung bei Taten aussagt, an denen er selbst beteiligt war
[2] übertragen: Person, auf die man sich mehr als auf andere für die Richtigkeit einer Auffassung beruft
Herkunft
im 19. Jahrhundert übersetzt von englisch king's evidence ;❬ref❭, Stichwort: „Kronzeuge“, Seite 541.❬/ref❭ strukturell: Determinativkompositum aus dem Stamm von Krone und Zeuge
[1] Der Kronzeuge musste in Schutzhaft genommen werden.
[2] „Immerhin verließ ich in der Pause den Saal und Hans machte mich mit jener Dame bekannt, die als Kronzeuge für die Wirkung dienen sollte, die ich eben an mir erfahren hatte.“❬ref❭, Seite 84. ISBN 3-446-13138-8.❬/ref❭