[1] „In Bezug auf den Tierbesatz der einzelnen Ställe verwies diese Lüftungsbeschreibung auf die Angaben der mitbeteiligten Bauwerber.“❬ref❭Verwaltungsgerichtshof (VwGH)www.ris.bka.gv.at, abgerufen am 24. November 2013❬/ref❭
[1] „Wesentliche Grundlage für die Beurteilung sind Angaben hinsichtlich der Nutzung und der baulichen bzw. technischen Ausgestaltung des Stallobjektes sowie einheitliche Parameter in der Lüftungsbeschreibung.“❬ref❭Worauf bei der Erstellung von Einreichunterlagen bei Stallgebäuden zu achten istwww.bauernzeitung.at, abgerufen am 24. November 2013❬/ref❭
[1] „Das Stallgebäude ist nach der Lüftungsbeschreibung der Firma ***** vom 19. Oktober 2011 (Bl. 39 ff der Bauakt e) fugendicht ausgeführt (sog. Wärmestall), so dass sich kein ausgeprägter Platzgeruch im Nähebereich des Stallgebäudes bilden wird und die geruchsbelastete Abluft im Wesentlichen über die Abluftkamine als Emissionsschwerpunkte abgegeben wird“❬ref❭VG Regensburg - Wohnnutzung neben Mastschweinehaltung in einem Dorfgebiet(PDF; 74 KB) www.vgh.bayern.de, abgerufen am 24. November 2013❬/ref❭
[1] „Gegen den Baubewilligungsbescheid vom 24.09.2009 wurde von der Umweltanwaltschaft mit Schreiben vom 30.09.2009 Berufung erhoben, weil die Forderung der nachträglichen Abdeckung der offenen Güllegrube nicht von der Baubehörde vorgeschrieben wurde und auch die Abluftgeschwindigkeit in der Lüftungsbeschreibung nicht eindeutig festgelegt war.“❬ref❭Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Sierning(PDF; 395 KB) www.sierning.at, abgerufen am 24. November 2013❬/ref❭