[1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“❬ref❭Nachstehende Pfandgläubiger❬/ref❭
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Pfandgläubiger