[1] Recht:Gegenstand eines Sicherungsgebers, welcher vorübergehend bei einem Nehmer verbleibt, als Sicherheit für etwas, das der Geber diesem Nehmer schuldet
seit dem 8. Jahrhundert bezeugt; mittel- und althochdeutschphant ‚genommenes Pfand, besitzloses Pfandrecht‘, im Gegensatz zu wetti (siehe Wette); vermutlich früh entlehnt aus lateinischpondus ‚Gewicht, Gleichgewicht‘ (zu pendere ‚wägen‘ gebildet); das Pfand wurde also als ‚Gegengewicht‘ aufgefasst.❬ref❭❬/ref❭ Innersprachlicher Kognat: Pfennig.
[2] Nimm die Flaschen mit. Vom Pfand kannst du dir ein Eis kaufen.
[3] „Als er dafür die Königin Guenièvre als Pfand fordert, lässt sich Artus von Kex hierzu überreden.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Le Chevalier de la charrette❬/ref❭