Plädoyer wurde Ende des 18. Jahrhunderts vom (mittel-)französischenplaidoyer übernommen, welches wahrscheinlich als substantivierter Infinitiv aufgefasst wurde und damit im Gegensatz zum altfranzösischenplaidoiié, dem substantivierten PartizipPerfekt des altfranzösischen Verbs plaidoiier ‚einen Rechtsstreit führen, sich vor Gericht äußern‘, stand.❬ref❭, unter „plädieren“, Seite 1014❬/ref❭
[1] Im Plädoyer beweist der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten und weist darauf hin, daß eine Bestrafung für die begangene Straftat unabwendbar ist.❬ref❭❬/ref❭
[2] „Die Stadt Nagold liegt ihm am Herzen. Und so verwundert es auch nicht, dass Altstadtrat Paul Baitinger seine Abschiedsrede nicht nur dazu nutzte, den Weggefährten zu danken. Mit einem flammenden Plädoyer für eine bessere Sicht- und Wegebeziehung zur Ruine auf dem Schlossberg setzte er zum Abschluss noch mal ein Ausrufezeichen.“❬ref❭Heiko Hofmann: „Ein flammendes Plädoyer für die Burg“, Schwarzwälder Bote, 30.7.2009❬/ref❭.
[2] „Gaucks Plädoyer für die Freiheit steht auf Platz eins der Bestsellerliste, aber er weiß, dass die Deutschen die Freiheit ähnlich achten wie einen alten Gebrauchtwagen.“❬ref❭❬/ref❭