Rechthaber

 m.  Z des Rechthabers die Rechthaber

Bedeutungen

[1] Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
Herkunft
[1] Zusammenbildung aus „Recht haben“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Sinnverwandte Wörter
[1] Angeber, Besserwisser, Klugscheißer, Neunmalkluger
Oberbegriffe
[1] Person
Beispiele
[1] „Auch in Meister Pfriem setzten die Brüder Grimm einem Nörgler, Besserwisser und Rechthaber par exellence ein unvergessliches Denkmal...“❬ref❭Eric T. Hansen: Nörgeln! Des Deutschen größte Lust. Unter Mitarbeit von Astrid Ule. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 2010, Seite 41. ISBN 978-3-596-17859-9. Kursiv gedruckt: Meister Pfriem.❬/ref❭
Wortbildungen
[1] Rechthaberei

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Rechthaber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Rechthaber
[1] canoo.net Rechthaber
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Rechthaber
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Rechthaber Rechthaber
Genitiv Rechthabers Rechthaber
Dativ Rechthaber Rechthabern
Akkusativ Rechthaber Rechthaber

Worttrennung

Recht·ha·ber, Recht·ha·ber
Aussprache
IPA ˈʀɛçtˌhaːbɐ, ˈʀɛçtˌhaːbɐ
Hörbeispiele: ,
Betonung
Rẹchthaber

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Rechthaber die Rechthaber
Genitiv des Rechthabers der Rechthaber
Dativ dem Rechthaber den Rechthabern
Akkusativ den Rechthaber die Rechthaber
单数 复数