[1] rechtlich festgelegte Form für die Regelung von Rechtsangelegenheiten; im engeren Sinne, die Rechtsform eines Unternehmens: die rechtliche Form, in der ein Unternehmen betrieben wird
[1] In der Grundherrschaft verband sich das Eigentum von Boden und Gütern mit vielfältig kombinierten Herrschaftsrechten gegenüber den Personen, die diese Güter in der Regel unter der Rechtsform der Leihe im Nutzungseigentum bewirtschafteten.❬ref❭Historisches Lexikon der Schweiz, gelesen 05/2012❬/ref❭
[1] Wenn man ein Unternehmen gründen möchte, sollte man natürlich über die persönliche Haftung nachdenken, und da kommt die Frage nach der Rechtsform ins Spiel.