[1] gesetzlicher Steuersatz auf den Umsatz eines Unternehmen den dieses jedoch an seine Kunden weiter berechnen darf; Steuerschuldner ist jedoch das leistende Unternehmen
[1] „Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird auf (fast) jeden getätigten Umsatz fällig, also immer dann, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen.“❬ref❭Umsatzsteuer/Vorsteuerwww.existenzgruender.de, abgerufen am 20. Oktober 2014❬/ref❭
[1] „Der Unternehmer, der selber Umsatzsteuern beim Einkauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen entrichtet, darf die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen.“❬ref❭Umsatzsteuerwww.gruenderlexikon.de, abgerufen am 21. Oktober 2014❬/ref❭
[1] „Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die Sie als Unternehmer im Inland entgeltlich im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).“❬ref❭Steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG)www.steuernetz.de, abgerufen am 20. Oktober 2014❬/ref❭
[1] „Beträgt die Umsatzsteuer des vorangegangenen Jahres mehr als 7.500€, müssen Sie die Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats abgeben.“❬ref❭Wissenswertes zur Umsatzsteuer(PDF; 96KB) www.finanzamt.bayern.de, abgerufen am 20. Oktober 2014❬/ref❭