Bedeutungen
- [1] Verbrechen (im Sinne des Völkerrechts), dessen Strafbarkeit sich unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt
Unterbegriffe
- [1] Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord
Beispiele
- [1] „Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, eine neue und bessere Rechtsgrundlage für die Ahndung von Völkerstraftaten in Deutschland zu schaffen. […] Ziel ist, mit diesem Völkerstrafgesetzbuch den spezifischen Unrechtsgehalt der Völkerstraftaten im deutschen Recht angemessen zu erfassen, die Rechtsanwendung erheblich zu vereinfachen und überdies ein Mehr an Rechtsklarheit und -bestimmtheit zu erreichen.“❬ref❭.Im Originalsatz ist die Passage »Rechtsgrundlage für die Ahndung von Völkerstraftaten« fett gesetzt.❬/ref❭
- [1] „Deutschland solle nicht ‚als Weltpolizist die Verfolgung sämlicher Völkerstraftaten, die irgendwo begangen worden sind, übernehmen‘. Es genüge die präventive Wirkung des Gesetzes: Deutschland scheide als ‚Schlupfloch‘ und ‚Rückzugsraum‘ für die Urheber von Völkerstraftaten aus.“❬ref❭.❬/ref❭
- [1] „Die Verfolgung von Völkerstraftaten auf internationaler Ebene war nach den Nürnberger und den Tokioter Hauptkriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossene Sache.“❬ref❭.❬/ref❭
- [1] „Aus der Eigenschaft des Völkermordes als Völkerstraftat wird deduktiv die universelle Strafverfolgungskompetenz der nationalen Staaten hergeleitet.“❬ref❭.❬/ref❭
- [1] „Der Internationale Strafgerichtshof ist bisher zuständig für die Völkerstraftaten des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.“❬ref❭.❬/ref❭
- [1] „Interpol macht diesbezüglich deutlich, dass Völkerstraftaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerade nicht den Schutz dieser Statuten genießen.“❬ref❭.❬/ref❭
- [1] „Es spricht alles dafür, dass die Kämpfer des IS Völkerstraftaten begehen, und zwar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt und vielleicht sogar Völkermord.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
- [1] Kreß in: , VStGB § 6 Rn. 25.
Quellen
Ähnliche Wörter de
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