[1] „ Die allgemeine "Zollrevision" erstreckt sich nur auf Zahl, Zeichen, Verpackungsart und Gewicht der Kolli, ohne daß letztere geöffnet werden. Bei der speziellen "Zollrevision" findet eine Öffnung statt, um Gattung und Menge der Waren zu ermitteln.“ ❬ref❭Zollrevisionwww.peterhug.ch, abgerufen am 25. August 2015❬/ref❭
[1] „Bei einer Zollrevision überprüft die Eidgenössische Zollverwaltung Sendungen aus dem Ausland stichprobenweise auf falsch deklarierte oder verbotene Waren.“❬ref❭Dicke Post aus dem Auslandwww.bernerzeitung.ch, abgerufen am 25. August 2015❬/ref❭
[1] „Weil die Zollverwaltung stichprobenweise überprüft, kann man leider nichts unternehmen, um eine Zollrevision –und die entsprechenden Kosten– zu vermeiden.“❬ref❭Merkblatt der Stiftung für Konsumentenschutz SKS(PDF; 154KB)❬/ref❭