mundtot
Bedeutungen
- [1] nicht in der Lage, sich mündlich zu äußern; zum Schweigen gezwungen
- [2] veraltet, Rechtssprache: (wegen Verschwendungssucht) entmündigt, also nicht fähig, Rechtshandlungen vorzunehmen
Herkunft
-
Determinativkompositum aus dem femininen Substantiv Mund ‚Gewalt des Hausherrn über die Angehörigen seiner Hausgemeinschaft‘ und dem Adjektiv tot, woraus sich die Ursprungsbedeutung ‚unfähig zur Vornahme von Rechtshandlungen‘ ergibt❬ref name=Duden/❭, in welcher das Wort zunächst in der Rechtssprache verwendet wurde❬ref name=wissen.de❭.❬/ref❭, bevor volksetymologisch die Verbindung zum maskulinen Substantiv Mund hergestellt wurde❬ref name=Duden❭Duden online http://www.duden.de/rechtschreibung/❬/ref❭ und der Wandel der Bedeutung hin zu ‚zum Schweigen gebracht‘ erfolgte❬ref name=wissen.de/❭.
Beispiele
- [1] Gern hätten sie sie mundtot gemacht.
- [1] Das Regime versuchte, den Journalisten mundtot zu machen.
- [1] Ihr angeblich mundtoter Vater meldete sich dann doch unverhofft noch einmal zu Wort, als er 1972 ein Interview gab.
- [1] Und die mundtote Öffentlichkeit schaut auf das sich entwickelnde Flüchtlingsdrama.
- [2] Der Verschwender wurde mundtot gesprochen.
Redewendungen
- [1] jemanden mundtot machen
Referenzen
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 mundtodt
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache mundtot
- [*] canoo.net mundtot
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon mundtot
- [1] The Free Dictionary mundtot
- [1,]
- [2]
Quellen
Adjektiv
Positiv |
Komparativ |
Superlativ |
mundtot |
— |
— |
Worttrennung
- mund·tot,
Aussprache
- IPA ˈmʊntˌtoːt
- Hörbeispiele:
Betonung
- mụndtot
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