[1] Welche Art von Schuld entsteht, entscheiden die Parteien, doch wird bei vertretbaren Sachen in der Regel eine Gattungsschuld, bei unvertretbaren Sachen dagegen eine Stückschuld vereinbart.
[1] Mit der Rückgabe des Wagens war die Schuld erloschen.
[2] Die Schuld des Angeklagten muss eindeutig bewiesen werden.
[2] Schuld und Strafe müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
[3] Die Schulden betragen insgesamt 1234 Euro.
[3] Ich stehe in deiner Schuld.
[4] Das ist doch nicht deine Schuld!
[4] Mich plagt eine große Schuld, weil ich nicht für meine Familie da war, als sie mich gebraucht hat.