[1] aus nach Vermögen; „Vermögen“ hier im Sinne von „Kraft“, siehe dazu die Etymologie von Vermögen❬ref❭Duden online vermöge❬/ref❭❬ref❭, Seite 955❬/ref❭
[1] Vermöge dieses kleinen Lemmas lässt sich nun die Behauptung beweisen.
[1] „Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).“❬ref❭.❬/ref❭
[1] „Er begutachtete die Garderobenschränke als sinnreich, besonders die Vorrichtung, vermöge welcher der Schirm außen aufgehängt, jedoch nur nach Aufsperren der Schranktür abgenommen werden kann.“❬ref❭; Erstdruck 1930.❬/ref❭