[1] Steuer, die in einigen Staaten im Auftrag von Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Charakter zur Bestreitung von Aufgaben erhoben wird
[1] Die Kirchensteuer zählt bei der Einkommenssteuerveranlagung zu den steuerfreien Beträgen.❬ref name=Herder❭nach: , Band 1, Spalte 2093, Eintrag „Kirchensteuer“❬/ref❭
[1] Der Staat übt ein Aufsichtsrecht über die Erhebung der Kirchensteuer auf.❬ref name=Herder /❭