[1] „Das Ohrgewölbe. Dieses Gewölbe, welches ein Ohr oder eine Kappe heißt, ist eigentlich ein zufälliger Theil eines andern Gewölbes, womit man Thüren oder Fenster überwölbt, um die durch die Thür- oder Fensteröffnung geschwächte Mauer wieder zu verstärken.“❬ref❭Friedrich Meinert: Die landwirthschaftliche Bauwissenschaft, Band 2, Halle 1797, Seite 18❬/ref❭
[1] „Obgleich die Tonnengewölbe, ihrer Natur nach, einen ununterbrochenen Seitendruck auf ihre Widerlagen ausüben, so kann man doch, mittelst der Ohrgewölbe, diesen Druck aus bestimmte Punkte leiten.“❬ref❭Karl F. Conta: Grundlinien der bürgerlichen Baukunst, Halle 1806, Seite 49❬/ref❭
Referenzen
[1] (Adelung, Band 3, Seite 602, Eintrag „Ohrgewölbe“)