Verstoss

Z

Es ist eine andere Schreibung von Verstoß, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.

 

Verstoß

 m.  Z des Verstoßes die Verstöße

Bedeutungen

[1] Nichteinhaltung, Übertretung eines Gesetzes, einer Norm oder Abmachung
Herkunft
Ableitung des Substantivs zum Verb verstoßen durch Konversion des Verbstamms
Synonyme
[1] Bruch, Übertretung, Zuwiderhandlung
Gegenwörter
[1] Einhaltung, Wahrung
Oberbegriffe
[1] Handlung
Unterbegriffe
[1] Gesetzesverstoß, Normverstoß, Rechtsverstoß, Regelverstoß
Beispiele
[1] Der Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung kostete eine Menge Geld und drei Punkte.
[1] „H. musste wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten 12000 Euro Buße zahlen.“❬ref❭Matthias Bartsch, Felix Kurz: Genervte Fahnder. In: DER SPIEGEL 4, 2011, Seite 72.❬/ref❭
Charakteristische Wortkombinationen
[1] einen Verstoß begehen
Wortbildungen
[1] Verstoßung

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Verstoß
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Verstoß
[1] canoo.net Verstoß
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Verstoß
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Verstoß Verstöße
Genitiv Verstoßes Verstöße
Dativ Verstoß
Verstoße
Verstößen
Akkusativ Verstoß Verstöße

Alternative Schreibweisen

CH&LI Verstoss
Worttrennung
Ver·stoß, Ver·stö·ße
CH&LI Ver·stoss, Ver·stös·se
Aussprache
IPA fɛɐ̯ˈʃtoːs, fɛɐ̯ˈʃtøːsə
Hörbeispiele: ,
Reime -oːs
Betonung
Versto̲ß

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Verstoß die Verstöße
Genitiv des Verstoßes der Verstöße
Dativ dem Verstoß den Verstößen
Akkusativ den Verstoß die Verstöße
单数 复数

 

verstoss

Z


Es ist eine andere Schreibung von verstoß, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.