[1] Der perlokutive Akt ist der Teilakt eines Sprechakts, der darin besteht, dass man mit seiner Äußerung eine Wirkung beim Hörer erzielt.
[1] „Perlokutive Akte bestehen im Hervorrufen von Wirkungen beim Hörer durch den Vollzug eines bestimmten illokutiven Aktes, z.B. durch den Vollzug einer Behauptung jemanden einschüchtern, verstimmen, beruhigen oder erheitern.“❬ref❭Hadumod Bußmann: Lexikon der Sprachwissenschaft. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 2002. Stichwort: „Perlokution“. ISBN 3-520-45203-0.❬/ref❭