[1] Die beiden Fischfilets von einem Fisch werden, beginnend von der Rückflosse an, aus den fleischigen Seiten des Fisches herausgeschnitten.
[1] Fachgerecht heraus geschnittene Fischfilets haben keine Gräten und wurden bereits von der Fischhaut geschnitten.
[1] „Als Fischfilet werden die ausgelösten Seitenteile von festfleischigen Fischen bezeichnet.“❬ref❭Fischfilet, V-Schnittwww.lebensmittellexikon.de, abgerufen am 29. Juli 2014❬/ref❭