[1] „In Anwesenheit von monolingualen Sprechern fühlt man sich verpflichtet, sich auch dann in der Mehrheitssprache zu unterhalten, wenn die fragliche Person an der Unterredung nicht partizipiert. Daher ist es auch kein Wunder, dass eine lange stabile Bilingualität durch ein einziges monolinguales und in der Regel die Staatssprache sprechendes Familienmitglied zugunsten der Mehrheitssprache aufgegeben werden kann.“❬ref❭http://amor.hu-berlin.de/~wassersp/ung3.html❬/ref❭